Stellungnahme FDP Fraktion zum Bürgerbegehren Allwetterbad

Das Bürgerbegehren ist ein legitimes Mittel der Bürgerinnen und Bürger über eine Angelegenheit ihrer Kommune zu entscheiden. Der § 32 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sieht diese Möglichkeit vor. Der gestellte Antrag ist formell in Ordnung und beinhaltet eine Änderung in der Planung zum Allwetterbad, ein 6 x 50 m Becken mit einer zusätzlichen Sprungkuhle incl. Sprunganlage wird gefordert.
In der Begründung zu diesem Antrag wird auf die optimalen Trainings- und Wettkampfbedingungen für Schwimmer, Vereine und Schulen verwiesen. Diese Sichtweise kann die FDP-Fraktion keinesfalls teilen. Vor dem Hintergrund, dass Außenanlagen max. 4 Monate im Kalenderjahr genutzt werden können, von optimalen Bedingungen zu sprechen, halten wir für unrealistisch. Wir bevorzugen ein ausgewogenes ganzjähriges Angebot für eine Vielzahl von Benutzergruppen aus Diepholz und umzu. Bei den Schulen sei noch anzumerken, dass sich die Nutzungsdauer infolge der Sommerferien auf wenige Wochen eines Kalenderjahres reduziert. Die Sprunganlage als Anziehungspunkt für Jugendliche und sogenannte Wassersportbegeisterte ins Fenster zu stellen, entspricht weder dem bisherigen Nutzerverhalten noch den Erfahrungen aus anderen vergleichbaren Bädern. Stimmt hier die Verhältnismäßigkeit zu den zusätzlichen Investitionskosten von über 3 Mill.€ und den um mindestens ¼ Mill. € höheren Betriebskosten?
Das geplante Allwetterbad mit den umfänglichen Angeboten zur Gesundheitsförderung, Naherholung und Lebensqualität wird keinesfalls eingeschränkt, im Gegenteil erweitert. Die Attraktivität wird durch die verbesserte Vielfalt gestärkt und zu einer höheren Besucherfrequenz führen.
Welche Folgen hat nun die Durchführung des Bürgerbegehrens? Da geht es zunächst um den Stillstand im Planungsprozess, dass sind bis zu 6 Monaten während des Verfahrens und zusätzlichen 3 Monaten für einen möglichen Bürgerentscheid. Es dürfen keine Planungen erfolgen, die der Umsetzung von Variante 2 entgegenstehen. Mit anderen Worten, das Vorhaben wird viele Monate ruhen und hohe zusätzliche Kosten verursachen.
In diesem Zusammenhang die weitere Frage:
Wie wird uns das Planungsbüro mit dem erteilten Auftrag in der ursprünglichen Form und den Kosten weiter begleiten? Bei dieser latenten Unsicherheit den Prozess personell nach unseren Wünschen zu organisieren, ist sicher eine Herausforderung.
Jede Bürgerin, jeder Bürger unsere Stadt, die/der das Begehren mit seiner Unterschrift unterstützt, trägt ein Stück Verantwortung zu politischen Entscheidungen für unsere Stadt in der nahen und fernen Zukunft. Bei einer erfolgreichen Durchsetzung werden andere Maßnahmen bzw Projekte nicht mehr finanzierbar sein. Es wird den großen Bereich der freiwilligen Aufgaben treffen, sei es für Sportstätten, für die Kultur oder anderen Freizeiteinrichtungen. Eine erhebliche Erhöhung der kommunalen Steuern, d.h. Gewerbe- oder Grundsteuer wäre eine alternative Vorstellung. Der Hinweis darf gestattet sein, dass wir hier im Wettbewerb mit anderen Kommunen stehen. Jeder Bürger muss sich auf diese Konsequenzen einstellen!
Schließlich richten wir noch den Blick auf das ehrenamtliche Ratsmandat in der Stadt Diepholz. Wir fragen uns, wer wird sich künftig um ein Mandat bewerben, wenn durch eine einzelne Entscheidung von mehreren Mill. € eine seriöse und verantwortungsbewusste Haushaltsführung gesprengt wird. Wer wird sich mit dieser Hypothek über Jahrzehnte belasten wollen?